Titan ist das Material aus dem Miniimplantate bestehen. Titan verhält sich biologisch neutral und löst keine allergischen oder Fremdkörperreaktionen aus. Jahrzehnte¬lange klinische Erfahrungen mit Titan als Werkstoff in künstlichen Hüft- und Kniegelenken sprechen einfach für sich.
Der Durchmesser eines minimal-invasiven Miniimplantates liegt deutlich unter dem eines klassischen Implantates, welches in der Regel mit einem 3 mm Durchmesser beginnt. Der Aufbau ist mehrteilig, also bestehend aus Implantat und Suprakonstruktion (Krone, Brücke etc.). Im Gegensatz dazu sind Miniimplantate mit einem Durchmesser von 1,8 - 2,4 mm aus Stabilitätsgründen einteilige Implantate, bei denen das Halteelement für die Prothese – meist in Form eines Kugelkopfankers – schon integriert ist. Das reduziert zum einen die Keimbelastung des Miniimplantates und zum anderen die Kosten. Der Eingriff ist bei den Miniimplantaten gegenüber den klassischen Implanta¬ten mit größeren Durchmessern deutlich schonender für den Patienten. Man benötigt viel weniger Kieferknochen. Beide Implantatfor-men sind aus Titan gefertigt und haben eine hohe Biokompatibilität.
Viele Faktoren beeinflussen die Lebensdauer Ihrer Miniimplantate. Gute Pflege und Mundhygiene sind einige der wichtigsten Faktoren, um ein Miniimplantat entzündungsfrei zu halten. Selbstverständlich spielen auch die Beschaffenheit und Gesundheit ihres Kieferknochens eine entscheidende Rolle. Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen und Unterfütterungen ihres Zahnersatzes im Abstand von ca. 2 Jahren führen dazu, dass die Lebensdauer der Miniimplantate nicht eingeschränkt ist.
Ja, besonders ältere Patienten gehören zu der Zielgruppe, die in Frage kommt. Erst hier liegt meist die Problematik einer Zahnlosigkeit, Druckstellen durch die vorhandene Prothese und Unzufriedenheit durch eine schwache Kaukraft vor. Die Aussage, dass im höheren Alter der Kieferknochen für eine Miniimplanta¬tion nicht ausreicht, ist regelrecht falsch. Es gibt in unserem Patientenstamm keinen Einzigen, der es bereut hat, sich Miniimplantate setzen zu lassen. Unsere ältesten Patienten sind knappe 90 Jahre jung. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Jein. Miniimplantate sind in ganz seltenen Fällen kontraindiziert. Leidet der Patient zum Beispiel an einer Knochenmarkserkrankung und/oder wird sein Kieferknochen bestrahlt, dann sollten Miniimplantate nicht gesetzt werden. Auch bei extrem geringem Knochenangebot (weniger als 10 mm Höhe und 3-4 mm Breite) ist eine Miniimplantation nicht möglich. Osteoporose ist keine Kontraindikation für Miniimplantate, wie viele Patienten immer denken. Ganz im Gegenteil, gerade hier kann man große Erfolge erzielen.
Ja, sie werden einen deutlich besseren Sitz und Halt ihres Zahnersatzes haben. Häufig auftretende Druckstellen durch die Prothese auf der Schleimhaut und Brüche gehören der Vergangenheit an. Die Prothese wird durch die eingearbeiteten Halteelemente in einer eindeutigen Position sitzen und kann sich so schwieriger vom Kiefer lösen. Im Oberkiefer ermöglicht der Saugeffekt am Gaumen meist einen guten Halt, doch im Unterkiefer klagen viele Patienten über einen schlechten Sitz ihrer Zähne. In unserem Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen an einem Anschauungsmodell, welche Stabilität die Miniimplantate geben.
Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten die Kos-ten entsprechend dem vereinbarten Tarif. Dieses gilt auch für diverse Zahnzusatzversicherungen. Sprechen Sie hier mit Ihrem Berater der jeweiligen Versicherung.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen für die Miniimplantate leider keine Kosten. Lediglich bei einer Neuanfertigung einer Prothese erhalten Sie anteilsmäßig eine Bezuschussung zu einer Regelversorgung.
Gerne erstellen wir Ihnen nach unserem Beratungsgespräch ein für Sie individuelles Angebot mit einer genauen Kostenaufstellung.
1. Sitzung:
In unserem persönlichen Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Wünsche und Ziele ein. Wir klären Sie über die Behandlungsmöglichkeiten auf und erstellen Ihnen einen individuellen Heil- und Kostenplan. Es werden im Anschluss daran Abdrücke des zu versorgenden Kiefers für spätere Vermessungen genommen.
2. Sitzung:
In Ihrem nächsten Termin wird mit Hilfe einer individuell angefertigten Miniimplantat-Messschablone ein Röntgenbild aufgenommen, um festzustellen, wie viel Kieferknochen und welche Knochenstrukturen vorhanden sind.
3. Sitzung:
Mit einer lokalen Betäubung (wie bei einer Zahnfüllung) werden die Miniimplantate mit einem minimal-invasiven Eingriff in den Kieferknochen eingebracht. In den meisten Behandlungsfällen kann auf einen Schnitt mit Aufklappung des Zahnfleisches verzichtet werden. Anschließend wird die vorhandene Prothese umgearbeitet und weichbleibend unterfüttert. Sie tragen Ihren Zahnersatz in der Einheilphase als Provisorium und verlassen somit unsere Praxis nie zahnlos.
4. Sitzung:
Wir empfehlen immer eine Einheilphase von 2 Monaten im Unterkiefer und 4 Monaten im Oberkiefer. Bei ausreichender Primärstabilität der Miniimplantate bei der Implantation ist eine Sofortanbindung mit Sofortbelastung der Miniimplantate möglich. Nach der Einheilphase werden die Halteelemente in Ihre Prothese eingearbeitet.
Jein. Unsere Empfehlung ist eine gewisse Einheilphase der Miniimplantate im Kieferknochen von 2 Monaten im Unterkiefer und 4 Monate im Oberkiefer. Eine gründliche Osseointegration (Verwachsung) im Kiefer ist für die Lebensdauer der Miniimplantate sehr wichtig. Die Prothese wird im Bereich der Miniimplantate bis zum festen Verwachsen ausgespart und weichbleibend unterfüttert. Durch die weichbleibende Unterfütterung gewinnt die Prothese schon an Primärstabilität und sitzt sofort spürbar fester.
Nein. Befindet sich Ihre vorhandene Prothese in einem guten Zustand (gu¬te Qualität und Stärke), so können die Halteelemente der Miniimplantate ohne weiteres in Ihre Prothese eingearbeitet werden. Ist bei Ihnen der Wunsch nach einer neuen Prothese vorhanden oder ist eine neue Prothese notwendig, so kann die alte Prothese als provisorische Prothese bis zur Fertigstellung des neuen Zahnersatzes getragen werden. Sie sind nie zahnlos!